Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handwerkerleistungen
der Firma Timotei Patrulea Dienstleistungen im Bauhandwerk



§ 1 Grundlage
Grundlage für den Vertragsabschluss bilden stets die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer neuesten Fassung und die jeweiligen DIN-Richtlinien für Vergabe und Abrechnung, die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und die geltenden baupolizeilichen Bestimmungen.

§ 2 Vertragsgestaltung
Inhalt und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen des erteilten Auftrages oder des zugrundeliegenden Vertrages. Änderungen und Ergänzungen dazu bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung des Auftrages oder Vertrages bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Vertragsbestimmungen nach Treu und Glauben durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Beide Vertragsparteien erklären, dass bei Streitigkeiten über die Auslegung des Auftrages beziehungsweise Vertrages zunächst eine gütliche Einigung anzustreben ist. Mündliche Nebenabmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Angebote
Die Preise der Angebote verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. An die angegebenen Preise hält sich die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk für die Dauer von vier Kalenderwochen gebunden. Bei Bestellung oder Schriftwechsel ist die Angebotsnummer anzugeben. Erteilte Aufträge werden erst mit schriftlicher Bestätigung oder durch Leistung oder Rechnungserteilung wirksam. Ergänzungen und Änderungen erfordern eine schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Lieferungen & Leistungen
Ein Fertigstellungstermin gilt nur dann als vereinbart, wenn dieser von der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk schriftlich bestätigt ist oder im Auftrag/Vertrag festgelegt ist. Kann ein bestätigter Termin von der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk aufgrund höherer Gewalt oder aus einem Umstand, der nicht von der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk verschuldet wurde, nicht eingehalten werden, ist der Verzug nicht der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk anzulasten. Der Auftraggeber kann wegen Nichteinhaltung des vereinbarten Termins erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen verstrichen ist. Die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften stellt die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk. Bei der Berechnung des Auftrags werden die Preise für verwendete Materialien sowie für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten gesondert ausgewiesen. Bei Vereinbarung eines Festpreises ist dieser verbindlich und umfasst sämtliche mit der Durchführung des Auftrags verbundenen Kosten. Die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk berechnet Aufträge nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme des Auftragsgegenstandes, sobald er über die Fertigstellung informiert ist, längstens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab dem benannten Fertigstellungstermin. Der Auftraggeber sorgt während des Leistungszeitraumes für den ungehinderten Zugang der Baustelle beziehungsweise des Auftragsortes für den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter. Weiterhin trägt er Rechnung für die notwendige Bereitstellung von Strom und Wasser sowie zum dem Zugang zu einer Toilette.

§ 5 Preise
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Preise aus Angeboten der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk immer Festpreise und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungssumme ist nach Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Arbeiten innerhalb von sieben Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen werden in der Regel Abschlagszahlungen vereinbart. Materialkosten sind per Vorkasse bis spätestens zwei Tage vor Auftragsbeginn zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind stellt die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk dem Käufer Zinsen in Höhe von zwei Prozent über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz in Rechnung, wobei das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens unberührt bleibt.

§ 7 Auftragsstornierung & Schadensersatz
Im Falle der Stornierung eines bereits erteilten Auftrages gilt ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 25 Prozent des Rechnungsbetrages für angesetzte Arbeitsleistungen. Materialkosten sind von diesem Schadensersatz ausgeschlossen, sofern es sich nicht um individuelle Kundenbestellungen oder Material handelt, das von der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk anderweitig nicht mehr verwendet werden kann.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die für die Ausführung des Auftrages benötigten Materialien bleiben bis zur Bezahlung der Rechnung und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen Eigentum der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk. Die Einstellung einzelner Forderungen einer laufenden Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk zur Rückholung der Vorbehaltsware berechtigt.

§ 9 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so so hat die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk nach eigener Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern. Die Feststellung der Mängel muss bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Fertigstellung, bei nichterkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung beträgt für Bauwerke vier Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Rücktrittsrecht hat der Kunde nur, soweit die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk nicht in der Lage ist, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben. Die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, Farbnummer und dergleichen mehr) beziehungsweise aus falscher Weiterverarbeitung ergeben. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Die Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk ist berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils des Bauabschnitts berechtigen den Kunden nicht, den gesamten Bauabschnitt zu beanstanden. Materialrücksendungen dürfen nur mit dem Einverständnis der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk erfolgen.

§ 10 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz des Verbrauchers. Für die Geschäftsverbindungen der Firma Timotei Patrulea - Dienstleistungen im Bauhandwerk gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stolzenau, 01.11.2019








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